Barrierefreiheit für das öffentliche Interesse!

Claudiu Silvestru, 31.07.2026

Die österreichischen (!) Medien der letzten Tage titeln “UNESCO streicht Wien von roter Liste” (ORF), “Wieder Welterbe: Unesco streicht Wien von der Roten Liste” (Die Presse), “Unesco streicht Wien von der roten Welterbe-Liste“ Der Standard, “Wien nicht mehr auf roter Welterbe-Warnliste” (Kronen Zeitung), “Wien von Roter Liste gestrichen: Was das für den Heumarkt bedeutet“ (Kurier).

Mit der Streichung Wiens von der Roten Liste des UNESCO-Welterbes geht eine konfliktreiche Projektentwicklungen in historischer urbaner Stadtstruktur in die nächste Phase. Über die letzten 9 Jahre, im Vorfeld der Entscheidung des Welterbekomitees am 27.7. in Busan, wie auch in der Sitzung des Komitees, wurde die Diskussion auf fachlicher und politischer Ebene geführt. Das bevorstehende UVP-Verfahren wird diesen Ton weiterführen. Ein Aspekt geht dabei aber verloren: die Verbindung zwischen kulturellem Erbe und dessen Erben.

Nationale und internationale rechtliche Grundlagen wie Denkmalschutzgesetze oder die Welterbekonvention sind Werkzeuge zum Schutz wertvoller Güter. Die rechtlich verankerte Begründung des Schutzes des kulturellen Erbes liegt jedoch im öffentlichen Interesse an der Erhaltung dieser Güter. Im österreichischen Denkmalschutz ist es jenes der österreichischen Öffentlichkeit, im Welterbesystem der UNESCO jenes der gesamten Menschheit – verwenden wir dafür den Sammelbegriff der Erben. Politik und Verwaltung nehmen das öffentliche Interesse “treuhänderisch” wahr und greifen dabei u.a. auf Fachexpertise zurück, um fundierte Entscheidungen treffen zu können und im Sinne der Erben zu handeln.

Demokratische Systeme beruhen auf der Annahme, dass die Träger öffentlicher Interessen mündig sind. Daraus erwächst für ihre “Treuhänder” eine Verpflichtung, die über Entscheidungen zum Schutz des Erbes hinausgeht. Sie schulden den Erben eine barrierefreie und nachvollziehbare Begründung ihres Handelns. Nicht durch politische Polemik und zugespitzten medialen Diskurs. Nicht durch Fachjargon und kaum erfassbare Gutachten und Berichte. Sondern durch eine verständliche Erklärung der Auswirkungen von Entscheidungen auf das Schutzgut im öffentlichen Interesse.

Dabei mangelt es dem Welterbesystem keineswegs an Kommunikation. Im Gegenteil. Besucherzentren, Ausstellungen, Bildungsangebote und vielfältige Vermittlungsformate erklären der Öffentlichkeit, warum eine Welterbestätte schützenswert ist und worin ihr außergewöhnlicher universeller Wert besteht. Geht es jedoch um Veränderungen in Welterbestätten, wird der Diskurs in die Medien verlagert und mutiert dort von der Vermittlung des Schutzguts zur pointierten Debatte über dessen Zukunft. 

Wenn ein Projekt den außergewöhnlichen universellen Wert einer Welterbestätte beeinträchtigen könnte, muss verständlich werden, wodurch diese Beeinträchtigung entsteht. Welche Auswirkungen werden befürchtet? Wird das Erbe dadurch bereichert, bleibt sein Wert erhalten oder geht etwas verloren?  Weshalb gelangen Fachexperte:innen zu unterschiedlichen Einschätzungen und wie treffen diese das öffentliche Interesse am Erbgut?

Es geht dabei nicht darum, aus jeder Bürgerin und jedem Bürger Denkmalpfleger oder UNESCO-Experten zu machen. Es geht darum, die Öffentlichkeit zu befähigen, das Handeln ihrer “Treuhänder” beurteilen zu können.

Gerade daran lässt die Debatte um Wien Zweifel aufkommen. Über Jahre dominierten politische Positionen, mediale Zuspitzungen und fachliche Stellungnahmen. Die Öffentlichkeit erhielt vor allem leicht konsumierbare Schlagworte – wie “zu hohes Gebäude” oder “Beeinträchtigung des Canaletto-Blicks” und Schlussfolgerungen – wie die Aufnahme und Beibehaltung auf oder die Streichung von der roten Liste. Sie musste auf dieser Basis zwischen unterschiedlichen Narrativen wählen, ohne die Auswirkungen auf das eigentliche Schutzgut selbst einordnen zu können.

Mit der Entscheidung, “das historische Zentrum von Wien” von der Liste des gefährdeten Welterbes zu nehmen, stehen das UNESCO Welterbekomitee – als entscheidendes Gremium -, die Republik Österreich – als Vertragspartei der Welterbekonvention – und die Stadt Wien – als Manager der Welterbestätte – nun in der Kommunikationspflicht. Gerade weil die Entscheidung von den Einschätzungen zahlreicher Fachexpert:innen abweicht, entsteht eine besondere Verantwortung, die Gründe dieser Entscheidung sowie mögliche Konsequenzen auf das geschützte Gut verständlich zu vermitteln. Nicht, um Zustimmung zu erzeugen, sondern um dem Erben Verständnis und demokratische Teilhabe am eigenen Erbe zu ermöglichen.